Die Unterschriften wurden am 8.April 2002 dem damals noch amtierenden
ersten Bürgermeister Thallmair im Rathaus überreicht.
Obwohl das Landratsamt das Bürgerbegehren rechtlich geprüft und bei der
nach der Rechtsprechung gebotenen “wohlwollenden Auslegung” als zulässig befunden hatte, lehnte der neu gewählte Stadtrat das Bürgerbegehren in seiner ersten Sitzung am Montag, dem 6.Mai 2002
rechtswidrig ab.
Otto Gaßner hatte als Jurist behauptet, das Bürgerbegehren würde
rechtlich unzulässige Foderungen verlangen! Diese Behauptung ist nach Meinung diverser Verwaltungsrechtsexperten ausdrücklich falsch!
Im Text des Bürgerbegehrens war formuliert: ... alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift...lesen Sie nach!
Download Originaldruckvorlage Bürgerbegehren [188k].
- Starnberger Merkur “Gaßner stört Frieden: Begehren abgelehnt” [45k]
- Kommentar Merkur “Juristische Muskelspiele” [21k] - Süddeutsche Zeitung “Stadtrat lehnt Begehren für Seetunnel ab” [21k]
- Starnberger Anzeiger “Kuriose Debatte” [73k] - Starnberger Anzeiger “Rache des Friedensstörers” [144k]
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